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            <title>Landesdelegiertenkonferenz &amp; Landeswahlversammlung LTW21 - 31.10.2020: Alles</title>
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                        <title>S1: Satzungsänderung &quot;Notfall-LDK&quot;</title>
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                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 02.10.2020)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz beschließt §10 – Absatz 1 der Satzung des Landesverbandes zu ergänzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die Landesdelegiertenversammlung kann bis zu 6 Wochen vor dem festgesetzten Termin in verkleinertem Rahmen einberufen werden, wenn:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. der Landesvorstand einstimmig beschließt, dass aufgrund einer Naturkatastrophe, einer Pandemie oder anderen schwerwiegenden Ereignissen eine sichere Durchführung einer Landesdelegiertenkonferenz in der eigentlichen Größe mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich oder zu riskant sein wird oder die maximale Teilnehmer*innenzahl für Veranstaltungen in Innenräumen von Amts wegen, auf weniger als die in der Satzung festgelegte Delegiertenzahl begrenzt wird, sowie</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. nicht mindestens 3 Kreisvorstände der verkleinerten Einberufung bis min. 5 Wochen vor dem festgesetzten Termin widersprechen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In diesen Fällen findet folgender Delegiertenschlüssel Anwendung: Die Delegiertenzahl eines Kreisverbandes wird errechnet, indem die Mitgliederzahl durch zwanzig geteilt und das Ergebnis aufgerundet wird. Darüber hinaus entsendet die Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern zwei stimmberechtigte Delegierte in die Landesdelegiertenkonferenz, die beide Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein müssen.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit dieser Ergänzung der Satzung soll ermöglicht werden, dass eine Landesdelegiertenversammlung und eine Landeswahlversammlung in Ausnahmefällen auch mit einer verringerten Delegiertenzahl stattfinden kann, um zentrale Beschlüsse zu fassen und Wahlen durchzuführen, die nicht an andere Gremien der Partei delegiert werden können. Damit soll der politischen Handlungsunfähigkeit in Extremsituationen vorgebeugt werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Oct 2020 15:40:47 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>